Der Streckenabschnitt im Thielenbruch weist bereits einen Bahndamm für zwei Gleise auf, da die Strecke bis zum Zweiten Weltkrieg tatsächlich zweigleisig war. Allerdings müssten nach heutigen Normen zusätzliche bauliche Vorkehrungen getroffen werden.
Diese betreffen z.B. die Entwässerung des Gleiskörpers, die allerdings in das FFH-Gebiet eingreifen und die Erheblichkeitsschwelle deutlich überschreiten dürfte. Eine Erhöhung des Damms, die Eingriffe in den Grundwasserhaushalt vermeiden könnte, hätte allerdings eine Verbreiterung des Bahndamms zur Folge, was wiederum zu erheblichen Flächenverlusten im FFH-Gebiet führen würde. Beide Eingriffe würden dem Verschlechterungsverbot entgegenstehen. Darauf wiesen u.a. die Vertreter des Bündnis Heideterrasse hin.Da nach gegenwärtigem Stand keine zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses für einen zweigleisigen Ausbau vorliegen, kommt im Abschnitt des FFH-Gebiets kein baulicher Eingriff in Betracht. Die Deutsche Bahn wird aber aufgrund des politischen Auftrags den Planungsprozess in den kommenden Monaten weiterführen.