05.02.2018, 15:58 Uhr

BUND und Flughafen einigen sich auf Vergleich

20 ha zusätzlich für Naturschutzmaßnahmen vereinbart...

Wiesenpieper auf Befeuerungsanlage
Wiesenpieper auf Befeuerungsanlage
© Werner Funken
Der BUND NRW hatte gegen einen Ausnahmebescheid des Rhein-Sieg-Kreises vom 26.9.2017 vor der 2. und 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln Klage erhoben. Der BUND hatte erhebliche Zweifel daran vorgetragen, dass z.B. Abweichungen beim Artenschutz von den eindeutigen Vorgaben des Landesumweltministeriums und fehlende Ausgleichsflächen für die im Zuge der Baumaßnahmen zerstörten gesetzlich geschützten Biotope mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar seien.

Im Verhandlungstermin am 23.1.2018 wurde deutlich, dass die 2. Kammer das Interesse, die Landebahn wegen zahlreicher Baumängel zügig sanieren und technisch ausbauen zu können, sehr hoch ansetzen würde. Zugleich gab das Gericht dem Rhein-Sieg-Kreis kritische Hinweise zum Genehmigungsverfahren mit auf den Weg und wies auf Konflikte beim Artenschutz durch zusätzliche Vergrämungsmaßnahmen hin. Denn die Kreisverwaltung hatte noch wenige Tage vor der mündlichen Verhandlungen Nachbesserungen des Bescheides versucht und auch eine bis dahin fehlende Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit, deren positiver Ausgang jedoch schon im Jahr 2017 per Bekanntmachung veröffentlicht worden war, nachgeholt.

Ein Urteil wurde jedoch ausdrücklich am 23.1.2018 nicht gesprochen, sondern für den 13.2.2018 angekündigt.

Wegen des drohenden Instanzenweges und der ebenfalls noch offenen Entscheidung der 14. Kammer des VG Köln schlug die Flughafen Köln/Bonn GmbH daher dem BUND noch im Verhandlungstermin am 23.1.2018 einen Vergleich vor. Diesem Vorschlag ist der BUND nach über einwöchiger Prüfung und Verhandlung mit dem Flughafen Köln/Bonn nun beigetreten. Denn durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Wiesenpieper und erhebliche zusätzliche Flächen für die gesetzlich geschützten Biotope konnte das Klageziel erreicht werden. Der Flughafen konnte dadurch die Rechtssicherheit seiner Planung erreichen und die vom BUND vorgetragenen Defizite des Bescheides des Rhein-Sieg-Kreises durch die Entwicklung alter Heideflächen bereinigen. Für den BUND konnte das Verfahren daher erfolgreich abgeschlossen werden.

Für den Wiesenpieper werden kurzfristig zusätzliche Rückzugsgebiete geschaffen und für die zerstörten gesetzlich geschützten Biotope ausreichende Ausgleichsflächen geschaffen, insgesamt knapp 20 ha. Durch den Vergleich erhält der BUND einen vollstreckbaren Titel zur Durchsetzung der abgesprochenen Maßnahmen.

Das Flughafengelände gehört zu den wertvollsten Bestandteilen der Wahner Heide. Das Areal stellte daher auch den Kernbereich des Naturschutzgebiets von 1931 dar, in das später das Flughafengelände hineingebaut worden war. U.a. der stark gefährdete Wiesenpieper besitzt hier eine der landesweit größten Populationen.  

Der BUND nimmt aus dem Verfahren mit, dass die durch Erlass des Landesumweltministeriums eingeführten Vorgaben zum Umgang mit konkreten Arten im Artenschutzrecht noch stärker rechtlich abgesichert werden müssen, damit sie von den unteren Naturschutzbehörden der Kreise auch in den konkreten Genehmigungsverfahren beachtet werden.