Die Klage von zwei Anwohnern gegen die Erweiterung eines Flugvorfelds war im Dezember 2014 durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgreich beschieden worden: dass das Landesverkehrsministerium einen positiven Bescheid ohne Planfeststellungsverfahren und damit Bürgerbeteiligung ausgesprochen hatte, war nicht rechtens. Seitdem durfte das besagte Flugvorfeld nicht genutzt werden.
Demo gegen Flughafenausbau 2013
© Holger Sticht
Erstaunlich ist, dass der Flughafen nicht nur das schon gebaute Flugvorfeld legalisieren lassen will, sondern u.a. auch einen "Verbindungsbau zwischen Terminal 1 und 2", ein zusätzliches Frachtgebäude, ein Flughafenhotel und eine "Nutzungskonkretisierung im Bereich des Frachtriegels durch einen Plan baulicher Anlagen". Bedeutet letzteres etwa die Bebauung des zentralen und damit wertvollsten Teils der Wahner Heide, der 1958/59 unter ominösen Umständen Flughafengelände wurde? Und was würde diese neue Ausbaustufe für die zigtausend Menschen bedeuten, die bereits jetzt durch den Lärm gesundheitlich geschädigt werden?