12.06.2017, 11:28 Uhr

Landebahnsanierung fehlt UVS

Flughafen mit Verfahrensfehlern bei der beantragten Sanierung der großen Start- und Landebahn...

© Bündnis Heideterrasse
Köln/Siegburg, 12.06.2017: BUND und Bündnis Heideterrasse haben gravierende Verfahrensfehler bei der geplanten Sanierung der großen Start- und Landebahn des Flughafen Köln-Bonn festgestellt. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die heute der Stadt Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis als Genehmigungsbehörden zugestellt worden ist.

"Bei den Sanierungsarbeiten handelt es sich um eine Ausbaumaßnahme, die in das seit Jahren angekündigte Planfeststellungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung zu integrieren sind", sagte Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND und Sprecher Bündnis Heideterrasse. Jede andere Vorgehensweise bedeutete aus Sicht der Naturschutzverbände eine Missachtung der Vorgaben des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes.

Seit Bestehen der gesetzlichen Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahr 1990, mit der umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin zu überprüfen sind, hat der Flughafen Köln/Bonn mehr als 600.000 m² (60 Hektar) an Vorfeldflächen und Betriebsflächen hinzugebaut, ohne die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Das heißt, die Auswirkungen auf die Umgebung durch die Gesamtheit der Maßnahmen wurden trotz gesetzlicher Vorgaben nicht untersucht. Im Jahr 2014 erstritten Kläger der Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn e.V. vor dem Bundesverwaltungsgericht ein bahnbrechendes Urteil zum Ausbau einer Flugzeugparkfläche, dem sogenannten Vorfeld A (BVerwG 4 C 36.1318.12.2014), wonach dessen Nutzung bis zur Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung untersagt ist. Die Umsetzung des Urteils steht jedoch nach wie vor aus.

Anstatt das Urteil zügig umzusetzen, plant die Betreiberin des Flughafens nun weitere massive Eingriffe im Zusammenhang mit dem Ausbau der Hauptlandebahn im Umfang von über 32 Hektar in der Wahner Heide, überwiegend in gesetzlich geschützte Biotope. Die Zulassung soll lediglich über Einzelbescheide zum Gewässerschutz und zum Biotopschutz erfolgen. Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde in Köln ist am 12. Juni damit befasst.

"Wir fordern die Flughafenbetreiber auf, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten und vor weiteren Eingriffen erstmal ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung, auch für die sogenannten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen", sagte Sticht.