Mit heutigem Beschluss im
Verfahren 2 L 557/19 hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt, dass die
Baugenehmigung der Stadt Troisdorf für einen Kletterpark im Spicher Wald
aktuell nicht vollzogen werden kann. Die Stadt hätte nach Auffassung des
Gerichts die Baugenehmigung vom 20.11.2018 wegen der bereits zuvor
am
19.11.2018 erhobenen Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
gegen den Ausnahmebescheid des Kreises vom Landschaftsschutz gar nicht erst
erteilen dürfen. Grundsätzlich sei es erforderlich, dass ergänzend notwendige
Genehmigungen wie hier die landschaftsrechtliche Ausnahme vollziehbar sein
müssen, ehe sie in einer Baugenehmigung belastet werden zu können.
Da mit
Hinweis auf die Baugenehmigung der Kletterparkbetreiber zunächst den Baubeginn
für den 25.3.2019 angekündigt hatte und die Stadt Troisdorf die
Rechtsanwendung, nämlich die Baugenehmigung auszusetzen, verweigert hatte,
musste der BUND ergänzend Klage gegen die Baugenehmigung einlegen, um den
Rechtsschutz zu erwirken.
„Wir sind froh, dass mit der heutigen Entscheidung
des Gerichts der Vollzug der Baugenehmigung gestoppt worden ist. Eine
Entscheidung der Klage gegen den landschaftsrechtlichen Ausnahmebescheid steht
indes noch aus.“, ordnet der BUNDSprecher der Kreisgruppe, Achim Baumgartner,
die aktuelle Gerichtsentscheidung ein.