10.09.2021, 22:25 Uhr

Frankenforst Südwest durch Bebauung bedroht

Machbarkeitsstudie der Stadt Bergisch Gladbach für eine Feuerwache findet keine formalen Planungshindernisse, Stellungnahme des Bündnis Heideterrasse enthält Hinweise auf zwei gesetzlich geschützte und gefährdete Lebensraumtypen...

Übersicht über Frankenforst Südwest mit Abgrenzung der Teilflächen, Höhenlinien und Schutzgebietsgrenze
Übersicht über Frankenforst Südwest mit Abgrenzung der Teilflächen, Höhenlinien und Schutzgebietsgrenze
© Bündnis Heideterrasse
Bergisch Gladbach sucht einen neuen Standort für eine Feuerwache. Dabei fiel der Blick auch auf eine an den Königsforst angrenzende Restfläche des Frankenforsts. in-gl berichtete, dass eine erste Machbarkeitsstudie der Stadt offenbar zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es für eine Bebauung des Waldgebietes keine formalen Hindernisse gäbe.

Das Bündnis Heideterrasse kommt in seiner jüngsten Stellungnahme allerdings zu einem anderen Urteil: der Bestand von zwei gesetzlich geschützten Biotoptypen sowie das Unterschreiten des 300-Meter-Mindestabstands zum FFH- und Vogelschutzgebiet Königsforst mache eine Überplanung der Fläche aussichtslos. Wörtlich lautet das Fazit der Stellungnahme: "Im Sinne einer rechtsfehlerfreien und damit zügigen Umsetzung des Bauvorhabens sollte daher von einer Beplanung des vorliegend betrachteten Flächenkomplexes möglichst frühzeitig Abstand genommen werden."

Alte Eichen am Rennweg
Alte Eichen am Rennweg
© Bündnis Heideterrasse
Besonders wertvoll und sogar durch die FFH-Richtlinie EU-weit streng geschützt sei der Bodensaure, trockene Eichen-Hainbuchenwald auf der Fläche. Ebenfalls nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt sei das dort vorkommende Besenginstergebüsch. Demnach würde das Gebiet nicht nur als Pufferzone für das Schutzgebiet und als Immissionsschutzwald für die Anwohner eine herausragende Bedeutung besitzen, sondern auch selbst ein wertvolles Refugium darstellen. In Summe bedeutete dies kaum überwindbare Planungshindernisse. Erstaunlich, dass die Machbarkeitsstudie der Stadt diese Faktenlage unbeachtet ließ. 

Die begehrte Fläche gehört dem Land Nordrhein-Westfalen, aber der Landesbetrieb Wald und Holz hat laut in-gl offenbar schon die Bereitschaft zum Verkauf signalisiert. Dies ist durchaus ein bemerkenswerter Vorgang, denn die Entscheidung darüber trifft das Umweltministerium, nicht das Regionalforstamt. Unter rot-grünen Landesregierungen galt die Grundsatzentscheidung, keinen landeseigenen Wald zu verkaufen. Unter schwarz-gelben Landesregierungen wurde das bisher tatsächlich nicht so eng gesehen.

Die Stellungnahme des Bündnis Heideterrasse steht nachfolgend als Download zur Verfügung.