31.12.2020, 13:13 Uhr

5 ha Wald im Lager Lind bedroht

Stadtverwaltung schlägt vor, das ehemalige Militärgelände am Westrand der Wahner Heide als Linder Höhe mit 800 Wohneinheiten zuzubauen...

Blick von Süden auf ehemaliges Lager Lind
Blick von Süden auf ehemaliges Lager Lind
© Bündnis Heideterrasse
In diesem Winter schließt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die Entsiegelung der betonierten Bereiche des Lager Lind ab. Das Gelände, gelegen zwischen Linder Höhe, DLR, Luftwaffenkaserne und Linder Mauspfad, gehört geologisch und ökologisch, ebenso hinsichtlich des Geltungsbereichs des Landschaftsplans zur Wahner Heide - wenn auch nicht zum Naturschutzgebiet.

Verschiedene Nachnutzungen wurden seit Jahren diskutiert. So hatte sich der Kölner Stadtentwicklungsausschuss im Dezember 2016 für eine Wohnbebauung innerhalb der versiegelten Bereiche sowie entlang des Mauspfads als Straßenrandbebauung ausgesprochen.

Strukturskizze aus aktuellem B-Planentwurf der Stadtverwaltung
Strukturskizze aus aktuellem B-Planentwurf der Stadtverwaltung
© Stadt Köln
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf "Linder Höhe" der Stadtverwaltung sieht nun aber vor, das gesamte Gelände baulich zu nutzen, in deutlich größerem Umfang als bisher neu zu versiegeln, dabei 800 Wohneinheiten zu schaffen und die Einwohnerzahl des Kölner Stadtteils Lind schlagartig um etwa 40 % zu erhöhen!

Diese Planung würde zahlreiche Konflikte auslösen. Ein wesentlicher Konflikt ist die Zerstörung von etwa 5 ha Wald und die Neuversiegelung von Wahner Heide in etwa dieser Größenordnung. Denn es handelt sich um ein naturnahes Waldökosystem, das nicht angelegt und nicht forstlich bewirtschaftet wurde, mit einem Durchschnittsalter von etwa 100 Jahren und einem hohen Anteil an stehendem und liegendem Totholz. Der ökologische Wert wäre räumlich und funktional nicht kompensierbar.

Blick von Norden auf entsiegeltes Lager Lind
Blick von Norden auf entsiegeltes Lager Lind
© Bündnis Heideterrasse
Eine Nachnutzung für Wohnungsbau, insbesondere für flächensparenden Geschosswohnungsbau ist grundsätzlich begründbar. Diese muss aber und kann auch auf bisher versiegelter Fläche stattfinden, unter Beachtung des Erhalts des wertvollen Walds und der Vermeidung von Neuversiegelung von Boden in einem der landesweit wertvollsten Naturräume.