Das UIG-Gesetz setzt eine Frist für die Akteneinsicht, sie beträgt einen Monat. Nur in Ausnahmefällen kann die Frist zwei oder gar drei Monate betragen. Diese Fristen sind alle verstrichen. "Die Lösung, geltendes Recht durch Untätigkeit zu umgehen, kann aber unmöglich geduldet werden!", ärgert sich der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. Umso wichtiger ist es, dass die Bürger*innen wachsam sind und für ihre Bürger*innenrechte bzw. die Rechte der Natur auch eintreten.
Der BUND befürchtet, dass der Hotelbau ohne die nötigen Umweltgutachten rechtswidrig genehmigt bzw. erstellt wird. Um das überprüfen zu können, hatte er die Akteneinsicht nach dem UIG beantragt. Sein Informationsrecht wird er nun über den Rechtsweg einfordern. Ob anschließend eine Klage gegen die Baugenehmigung erhoben werden wird, wird abzuwarten sein. Das hängt wesentlich von den Inhalten der Umweltgutachten im Genehmigungsverfahren ab.