Die Fläche liegt nicht in einem Schutzgebiet und enthält erhebliche Vorbelastungen, liegt aber in der Strundeaue und mittelbar am NSG Kradepohlsmühle. Es handelt sich also um einen sensiblen und wertvollen Bereich. Irgendwelche negativen Folgen für das Naturschutzgebiet müssen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Die Artenschutzprüfung geht nach 6 Begehungen der Gutachter davon aus, dass geschützte Vogelarten des Naturschutzgebiets nicht betroffen seien. Auch konnten die Gutachter im Bereich des B-Plans keine planungsrelevanten Arten feststellen. Allerdings wurden nur Vögel und Fledermäuse untersucht. Zudem ist die Qualifikation der Gutachter zu bezweifeln. So gehen diese davon aus, dass die Rodung der Gehölzbestände im Winterhalbjahr keine Betroffenheit für Fledermausarten auslösen würde, obwohl tatsächlich mehrere Arten (u.a. Plecotus auritus) auch im Winterhalbjahr Baumhöhlen nutzen.